Real Estate & Asset Beteiligungs GmbH | Immobilien | 3,75% Kupon | Fälligkeit am 31.01.2025
Unternehmensanleihe auf Basis
Wertpapierprospekt (Januar 2018) gebilligt am 24.01.18
Angebotsfrist: 29.01 - 21.1.2019
Stückelung: €1,000
ISIN/WKN: DE000A2G9G80/A2G9G8
Analyse (auf Basis JA 2016 HGB)
Kapitalstruktur/Verschuldung
Gleichrangige Schulden
Verschuldung
Rangfolge
"Nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin"
Verbindlichkeiten resultierend aus 1. Anleiheemission: €49,7m
Vorrangige/dinglich besicherte Verbindlichkeiten iHv €0,9m
1 Anleihe:
- 2015-2019, Volumen €50m (netto: 49,73) - (vollständig platziert), Kupon 3,75%
Da kein bilanzielles Kapital vorliegend, macht die Verschuldung die Gesamtsumme der Bilanz
aus. Verschuldung zum Anlagevermögen (Fixed Assets): 325%
Kommentar:
Zum Listing sind die Anleihen nicht mit Immobilien besichert und ordnen sich auf Holdingebene neben anderen Anleihefinanzierungen ein.
Dadurch treten diese in einen strukturellen Nachrang zu dinglich-besicherten Kreditfinanzierungen im Falle des beabsichtigten
Immobilienerwerbs. Darüber hinaus ist der Emittent "überschuldet", da negatives Eigenkapital vorliegend. Im Hinblick auf Bankverbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten der Töchtergesellschaften infolge von Gewinn- oder Liquidationsausschüttungen, sowie die früheren Fälligkeiten und teilweiser
Besserstellung früher-begebener Anleihen sind die Ansprüche aus dieser Anleihe damit klar wirtschaftlich nachrangig.
Sicherheiten-Struktur
Buchgrund-schuld
Sicherheiten-konto
Verpfändung Mietzahlungen
Garantoren / Bürgschaften
Besicherung (Collateral)
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Kommentar:
Gänzlich unbesicherte Bondstruktur, was ungewöhnlich für einen Immobilienbond ist.
Kontrolwechsel
Insolvenz
Zahlungs-unfähigkeit
Liquidation
Zahlungsverzug
Einstellung der Geschäftstätigkeit
Vermögens-verkauf ("gesamt" oder "wesentlich")
Drittverzug
Basis-Covenants (Kündigungsrechte)
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Ja, für Emittentin oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (definiert als 40% der Konzernerlöse oder 40% der Bilanzsumme).
Ja, bei schriftlicher Erklärung über Zahlungsunfähigkeit an die Bond-Investoren.
Ja, solange kein Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft.
Ja, nur für die Emittentin, nur nach 30 Tagen und wenn nicht innerhalb der 60 Tage dieses aufgehoben oder ausgesetzt wurde.
Ja, für Emittentin, für den Fall dass der Wert > 70% der Bilanzsumme übersteigt.
Ja, für Emittentin, für den Fall, dass der Wert > 70% der Bilanzsumme übersteigt.
Ja, falls eine Zahlungsverpflichtung ab 1.000.000 Euro von Emittententin oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen wird.
Kommentar:
Übliche Covenants, welche mit Kündigungsrechten zugunsten der Investoren versehen sind, sind ausreichend vorliegend. Lediglich, im Falle eines Kontrollwechsels liegt kein Kündigungsrecht von Seiten der Investoren vor.
Rating-Covenant
Mittelverwen-dungskontrolle
Verschuldung / "LTV"
Besicherte Verschuldung / "Secured LTV"
Limit Verschuld. Tochterebene
Negativ-verpflichtung
Eigenkapital-quote
Zinsdeckungs-quote
Transaktionen mit "Verbundenen Unternehmen"
Veräußerung Vermögens-werten
Beschränkung bestimmter Zahlungen
Ausschüttungsbegrenzung
Notierung
Berichts-pflichten
Wesentliche Covenants (inkl. definierter Rechtsfolge)
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Vorliegend, jedoch liegt nur eine Einschränkung auf Kaitalmarktverbindlichkeiten vor und nicht auf andere Finanzierungsformen (z.B. Bankkredite).
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Ja, bis zu 60% des Bilanzgewinns dürfen von Emittentin oder einer Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden.
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In H1 2018 geplant.
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Kommentar:
Das Covenant-Paket ist unterdurchschnittlich. Wesentliche Sicherheiten- und Informationsrechte, die üblicherweise den Investoren zustehen, fehlen gänzlich.
Call-Recht
Recht auf vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin (Call-Recht)
Ja, zu 100%, ab 1. Januar 2024 mit einer 30-tägigen Frist.
Kommentar:
Die Emittentin räumt sich die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe ein, jedoch erst nach einer 6-jährigen Laufzeit der Anleihe.
Jahresabschluss
Halbjahresabschluss
Vierteljährliches Reporting
Unternehmens-kalender
Informations-update
Berichtspflichten
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Kommentar:
Die verpflichtet sich zu keinen Informations- und Transparenzmaßnahmen zugunsten der Bondinvestoren. Es gibt lediglich den Hinweis, dass Bekanntmachungen im Bundesanzeiger, wie auch auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht werden (§ 13 Anleihebedingungen).
Änderungen der Anleihebedingungen
Gläubigerver-sammlung
Gemeinsamer Vertreter
Wahlrechte der Gläubiger (Gläubigervertreter)
Ja, durch Antrag der Emittentin und mit mehrheitlicher Zustimmung der Anleihegläubiger (einfache Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte); bei wesentlichen Anleihebedingungen mit 75% teilnehmende Stimmrechte einzuhalten (nach § 5 Abs 3 SchVG).
Bei 5% der Stimmrechte vom insgesamt ausstehenden Betrag (Vorschläge einreichbar zur Abstimmung).
Möglich, durch beschluss einer qualifizierten Mehrheit der Bondinvestoren.
Kommentar:
Übliche Klauseln beinhaltend.