Exporo Hannover GmbH | Immobilien | Variabler Kupon | Fälligkeit am 30.11.2027
Unternehmensanleihe auf Basis
Wertpapierprospekt (November 2017) - nicht gebilligt -
öffentliche Angebotsfrist: 1.12.17 - 30.11.18
Stückelung: €1,000
ISIN/WKN: DE000A2GSNA6/A2GSNA6
Analyse (auf Basis des Planvorhabens)
Kapitalstruktur
Gleichrangige Schulden
Verschuldung
Rangfolge
Die Bonds iHv EUR 5,5 millionen werden im zweiten Rang stehen.
Die Bankfinanzierung - welche noch nicht final festgelegt - wird erstrangig besichert sein.
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Da keine Angaben zum Volumen der Bankfinanzierung gemacht werden, ist eine Berechnung des Verschuldungsgrads nicht möglich.
Kommentar:
Die Werthaltigkeit der zweitrangigen Sicherheit ist nur schwierig einzuschätzen, da das Volumen der Bankfinanzierung nicht offengelegt wird. Es ist somit davon auszugehen, dass die Struktur überschuldet ist (negatives Eigenkapital) im Falle einer Vollplatzierung der Bonds.
Sicherheiten-Struktur
Buchgrund-schuld
Sicherungskonto
Verpfändung Mietzahlungen
Verpfändung Versicherungs-ansprüche
Garantoren / Bürgschaften
Besicherung (Collateral)
Treuhänder - Abtretungen von Rechten // Dingliche Sicherheit durch nachrangige Buchgrundschuld.
Ja, im 2. Rang nach der finanzierenden Bank.
Ja (verpfändet an Treuhänder), zur Wahrung von Restwerten zur Ausschüttung an die Bondinvestoren:
Netto-Mieteinnahmen
- sämtliche Betriebskosten (Asset Management / Steuerberatung, öff. Gebühren, Transaktionskosten)
- Zins- und Tilgungszahlungen an die Bank
- Instandhaltung / Modernisierung
- Rücklagen zu den Immobilien
- Rücklagen zur Liquiditätsreserve
Restwert / Kuponzahlung an die Bondinvestoren
Ja (an Treuhänder).
Ja (an Treuhänder).
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Kommentar:
Die Anleihe wird im 2. Rang besichert. Maßgeblich zur Bestimmung der Werthaltigkeit der Sicherheiten ist eine Aussage zu den "freien Werten" nach der Bankfinanzierung (welche zur Prospekterstellung noch nicht definiert war). Gut ist der Einsatz eines Treuhänders, jedoch fehlt die laufende Einnahmen- und Aufwandkontrolle. Es ist lediglich eine Mittelverwendungskontrolle für Zuflüsse aus der Bondplatzierung vorgesehen.
Kontrolwechsel
Insolvenz
Zahlungs-Unfähigkeit
Liquidation
Zahlungsverzug
Einstellung der Geschäftstätigkeit
Vermögens-verkauf
("gesamt" oder "wesentlich")
Drittverzug
Informations-pflichten
Weitere Kündigungs-gründe
Basis-Covenants (Kündigungsrechte)
Ja, bei über 50% der Anteile.
Ja, für Emittentin und bei Nicht-Aufhebung innerhalb von 30 Tagen.
Ja, bei schriftlicher Erklärung über Zahlungsunfähigkeit an die Bond-Investoren, oder allgemeiner Zahlungseinstellung.
Ja.
Ja, bei Verzug von Zinsen oder Kapital von 30 Tagen.
Ja.
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Ja, bei Nichteinhaltung eines der Informationspflichten für einen Zeitraum länger als 30 Tage.
Ja, falls eine Zahlungsverpflichtung ab 1.000.000 Euro von Emittententin oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen wird.
Kommentar:
Übliche Covenants, jedoch fehlen wesentliche Elemente, wie Drittverzug (Verspätung wesentlicher Zahlung an dritte, z.B. Verwaltung) oder auch Definition zur Veräußerungsbeschränkung.
Rating-Covenant
Mittelverwen-dungskontrolle
Verschuldung / "LTV"
Besicherte Verschuldung / "Secured LTV"
Negativ-verpflichtung
Eigenkapital-quote
Zinsdeckungs-quote
Transaktionen mit "Verbundenen Unternehmen"
Veräußerung v. Vermögens-werten
Beschränkung bestimmter Zahlungen
Ausschüttungsbegrenzung
Notierung
Berichts-pflichten
Wesentliche Covenants
(inkl. definierter Rechtsfolge)
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Ja, durch Treuhänder. Jedoch nur auf Mittel aus Anleiheplatzierung. Nicht durch Zuflüsse aus den Mieteinnahmen.
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Es dürfen keine weiteren Finanzverbindlichkeiten eingegangen werden (Kündigungsgrund).
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Nicht explizit, jedoch indirekt gegeben, da die Bondinvestoren "Restwerte" als Kuponzahlung erfahren.
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Jahresabschlüsse nach HGB und Quartalsberichte (frei).
Kommentar:
Das Covenant-Paket ist unterdurchschnittlich. Wesentliche Sicherheiten- und Covenantbedingungen, die üblicherweise den Investoren zustehen, fehlen gänzlich. Einschränkungen "bestimmter Zahlungen", da im Zeitablauf vor den Zahlungen an die Bondinvestoren, sind ebenfalls nicht vorliegend.
Call-Recht
Recht auf vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin (Call-Recht)
Ja, nach 9 Jahren möglich ohne Einwilligung der Bondinvestoren.
Kommentar:
Die Emittentin räumt sich die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe ein, jedoch erst nach 9 jährigen Laufzeit der Anleihe.
Jahresabschluss
Halbjahresabschluss
Vierteljährliches Reporting
Unternehmens-kalender
Informations-update
Berichtspflichten
Ja, nach HGB, bis zum 31. März des Folgejahres.
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Ja, bis zum 15. des auf das Quartalsende folgenden Monats.
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Kommentar:
Die Jahres- und Quartalsabschlüsse können ungeprüft den Investoren zur Verfügung gestellt werden. Ferner können die Quartalsabschlüsse rudimentär ausfallen, da Exporo in der Gestaltung dieser frei ist.
Änderungen der Anleihebedingungen
Gläubigerver-sammlung
Versammlungsleiter
Gemeinsamer Vertreter
Wahlrechte der Gläubiger (Gläubigervertreter)
Ja, durch Antrag der Emittentin und mit mehrheitlicher Zustimmung der Anleihegläubiger (einfache Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte); bei wesentlichen Anleihebedingungen mit 75% teilnehmende Stimmrechte einzuhalten (nach § 5 Abs 3 SchVG), sonst mit einfacher Mehrheit.
Bei 5% der Stimmrechte vom insgesamt ausstehenden Betrag (Vorschläge einreichbar zur Abstimmung). Zur Gewährung der Beschlussfähigkeit müssen 50% der teilnehmenden Stimmrechte müssen in der 1. Gläubigerversammlung repräsentiert sein und mind. 25% in der 2. Gläubigerversammlung.
Abstimmungsleitung übernimmt ein von der Emittentin beauftragter Notar, sofern kein gemeinsamer Gläubigervertreter oder ein vom Gericht bestimmte Person eingesetzt würde.
Möglich, durch beschluss einer qualifizierten Mehrheit der Bondinvestoren.
Kommentar:
Übliche Klauseln beinhaltend.