Deutsche Lichtmiete | 5,75% Kupon | Fälligkeit am 10.01.2023
Unternehmensanleihe
Wertpapierprospekt - nicht gebilligt -
öffentliche Angebotsfrist: ab 15.09.2017 laufend
Stückelung/Mindestbetrag: €500 / €2500
ISIN / WKN: DE000A2G9JL5/ A2G9JL
Analyse (auf Basis des Planvorhabens)
Kapitalstruktur
Gleichrangige Schulden
Verschuldung
Rangfolge
Die Bonds iHv bis zu EUR 10 millionen stellen, laut Bilanz, die erste Fremdkapitalfinanzierung dar.
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EBIT / Gesamtverschuldung = 3x (bei €10m Bond-Finanzierung)
Kommentar:
Da bisher keine Bank oder Kapitalmarktfinanzierung in der Bilanz ersichtlich ist, ist die Rangigkeit der Bonds, sowie beabsichtigte 1. rangige Grundschuld (obgleich nicht im gesamten Volumen) überdurchschnittlich. Die Emittentin ist eine 100% Tochter der Gruppe, allerdings wäre ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder eine Garante/Haftung zu wünschen.
Sicherheiten-Struktur
Buchgrund-schuld
Sicherungskonto
Verpfändung Mietzahlungen
Verpfändung Versicherungs-ansprüche
Garantoren / Bürgschaften
Besicherung (Collateral)
Unbesicherte Bonds, jedoch mit Absicht zur Eintragung erstrangiger Grundschuld iHv €7m.
Die Emittentin soll im Grundbuch jeweils iHv €2m und €5m bei den beiden Grunstücken eingetragen werden.
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Kommentar:
Die beabsichtigte erstrangige Grundschuld iHv €7m deckt nicht die gesamte Bondsumme iHv €10m ab. Maßgeblich zur Betimmung der Werthaltigkeit der Sicherheiten ist eine Aussage zu den Werten der Immobilien, sowie des Grundbesitzes. Da sich die Grundstücke in Entwicklung befinden, ist eine genauere Einschätzung hierzu nicht möglich. Ein Treuhänder, sowie Abtretungen weiterer Ansprüche zugunsten der Bondinvestoren wären wünschenswert.
Kontrolwechsel
Insolvenz
Zahlungs-Unfähigkeit
Liquidation
Zahlungsverzug
Einstellung der Geschäftstätigkeit
Vermögens-verkauf
("gesamt" oder "wesentlich")
Drittverzug
Informations-pflichten
Weitere Kündigungs-gründe
Basis-Covenants (Kündigungsrechte)
ja, bei über 50% der Anteile.
Ja, für Emittentin und bei Nicht-Aufhebung innerhalb von 30 Tagen.
Ja, bei schriftlicher Erklärung über Zahlungsunfähigkeit an die Bond-Investoren, oder allgemeiner Zahlungseinstellung.
Ja.
Ja, bei Verzug von Zinsen oder Kapital von 30 Tagen.
Ja.
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Die Emittentin verpflichtet sich nicht zu regelmäßiger Information zugunsten der Bondinvestoren.
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Kommentar:
Basis-Covenants vorliegend, jedoch fehlen wesentliche Elemente, wie Drittverzug (Verspätung wesentlicher Zahlung an dritte, z.B. Verwaltung) oder auch Definition zur Veräußerungsbeschränkung.
Rating-Covenant
Mittelverwen-dungskontrolle
Verschuldung / "LTV"
Besicherte Verschuldung / "Secured LTV"
Negativ-Verpflichtung
Eigenkapital-quote
Zinsdeckungs-quote
Transaktionen mit "Verbundenen Unternehmen"
Veräußerung v. Vermögens-werten
Beschränkung bestimmter Zahlungen
Ausschüttungsbegrenzung
Notierung
Berichts-pflichten
Wesentliche Covenants
(inkl. definierter Rechtsfolge)
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Keine weitere Zurverfügungstellung von Grundpfandrechten bei Kapitalmarktverbindlichkeiten. (Allerdings möglich bei Bankfinanzierungen)
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Kommentar:
Das Covenant-Paket fällt unterdurchschnittlich aus. Wesentliche Sicherheiten- und Covenantbedingungen, die üblicherweise den Investoren zustehen, wären wünschenswert.
Call-Recht
Recht auf vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin (Call-Recht)
Nicht gegeben.
Kommentar:
Die Emittentin räumt sich keine Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe ein, was gegenüber den Investoren bei einem nicht- notierten Bond ohne Sekundärmarktliquidität vernünftig erscheint.
Jahresabschluss
Halbjahresabschluss
Vierteljährliches Reporting
Unternehmens-kalender
Informations-update
Berichtspflichten
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Kommentar:
Keinerlei Informationspflichten zugunsten der Anleiheinvestoren laut Anleihebedingungen.
Änderungen der Anleihebedingungen
Gläubigerver-sammlung
Gemeinsamer Vertreter
Wahlrechte der Gläubiger (Gläubigervertreter)
Ja, durch Antrag der Emittentin und mit mehrheitlicher Zustimmung der Anleihegläubiger.
Nicht näher definiert.
Möglich, durch Beschluss einer Mehrheit der Bondinvestoren.
Kommentar:
Sehr allgemein gehaltener Wortlaut zu den Beschlüssen der Anleihegläubiger / Gläubigerversammlung.